agentpoint AGB
1. Kundenbeziehungen
1.1 Die Firma ex2ex GmbH bietet mit dem Projekt agentpoint den Nutzern der Kommunikations- und Informationsplattform www.touristikernet.com
ein Belohnungssystem für aktiv abgerufe Informationen. Darüber hinaus bietet die ex2ex GmbH den touristischen Leistungsträgern ein Bindungselement für den aktiven Abruf von vertriebsrelevanten Informationen. Im Falle der Nutzung des agentpointsystems durch einen Leistungsträgers haftet die ex2ex GmbH nicht für evtl. Manipulationen bzw. Manipulationsversuche durch die Nutzer. So ein Leistungsträger das System nutzt, haftet er gegenüber den Nutzern für die Einlösung der jeweiliegen Punkteschecks. Die ex2ex GmbH stellt in diesem Falle nur das System agentpoint zur Verfügung und ist ausschließlich der technische Anbieter.
1.2 agentpoint-Bezieher kann jede aktiv im Reisebüroverkauf tätige Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet, auf touristikernet.com angemeldet ist und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Abwicklung ist im Bereich mytouristikernet
der Internetplattform www.touristikernet.com ein Verwaltungstool eingerichtet.
1.3 Teilnehmer am agentpoint-Verfahren sind verpflichtet, Änderungen wie z.B. Ortswechsel, Arbeitgeberwechsel, Namenswechsel unverzüglich im Menübereich mytouristikernet
der Plattform www.touristikernet.com einzupflegen.
2. Sammeln von Punkten
2.1 Seiten des touristikernet.com werden – verdeckt – bei Aufruf mit agentpoint-Punkten versehen, die dem jeweiligen Nutzer zugeschrieben werden.
2.2 Der jeweilige Punktestand ist für den Nutzer im Bereich mytouristikernet
jederzeit ersichtlich.
2.3 Die Partnerunternehmen (Leistungsträger) behalten sich das Recht vor, die Gewährung von agentpoint-Punkten einzuschränken, z.B. bei Sonderaktionen bzw. zeitlich begrenzten Aktionen. Um Doppelbepunktungen zu vermeiden, behalten sich die Betreiber vor, zeitliche Punktesperren (mindesten 24 Stunden) auf Seiten zu legen bzw. nach Ablauf einer zeitlichen Begrenzung die Bepunktungen zu minimieren.
2.5 Für die Gutschrift der agentpoint-Punkte ist im Bereich mytouristikernet
auf www.touristikernet.com ein Administrationsbereich angelegt, in welchem der Nutzer seine Punkte bzw. Teilpunkte über einen agentpoint-Scheck zur Auszahlung bringen kann. Nach Abruf eines agentpoint-Schecks verfallen die auf dem Scheck angegebenen Punkte aus der Gesamtpunktzahl und werden aus dem Punktekonto gestrichen. Punkte verschiedener Geschäftsjahre (01.11. bis 31.10.) können nicht kummuliert werden.
2.6 Bepunktet werden können ausschließlich Seiten, die auf den Servern der ex2ex GmbH liegen. Externe Links, die zu Fremdservern
führen, können nicht bepunktet werden.
2.7. Die Bepunktung unterschiedlicher Seiten auf touristikernet.com bzw. die Bepunktung verschiedenster Informationen obliegt den Betreibern. Die Bepunktungen können auch nur kurzfristig, zeitlich begrenzt oder ständig stattfinden. Ein Anrecht auf längerfristige Bepunktung bestimmter Seiten / Informationen besteht nicht.
3. Punktestand
3.1 Der jeweils aktuelle Punktestand ist im Bereich mytouristikernet
auf www.touristikernet.com jederzeit ersichtlich.
4. Punkteeinlösung
4.1 Eine Einlösung der agentpoint-Punkte ist ab der jeweils auf den Informationsseiten zu agentpoint festgelegten Größenordnungen möglich (Mindestpunktzahl 2019/20 sowie 2020/21 beträgt 70.000 Punkte). Die Mindestpunktzahlen werden für das jeweilige Geschäftsjahr im Vorfeld bzw. bei geschlossenen Leistungträgeraktionen angekündigt und veröffentlicht.
4.2 Die Einlösung der agentpoint-Punkte erfolgt mittels Ausdruck eines agentpoint-Schecks im pdf-Datei-Format. Der ausgedruckte Scheck muß – unter Angabe der persönlichen Daten - per Post an den jeweiligen Leistungsträger- / Aktionsträger gesandt werden und wird dort entsprechend eingelöst. Nach Einreichung verfallen die Punkte lt. Scheck.
4.3 agentpoint-Punkte können nicht in Bargeld eingetauscht werden. Zur Einreichung wird es einen Prämienkatalog geben, der auf www.touristikernet.com veröffentlicht ist.
4.4 Eine Übertragung der Punkte auf Dritte ist nicht möglich.
4.5 Die Einreichung der Punkte und der Erhalt der Prämie kann ggfl. bestimmten aktuellen Steuerrichtlinien unterliegen. Für die Einhaltung dieser Steuerrichtlinien ist ausschließlich der jeweilige Nutzer zuständig.
4.6. Ein ausgedruckter Scheck ist ein Wertdokument. Für die sogfältige Behandlung ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Bei Verlust des ausgebruckten Schecks verfallen die ausgedruckten Punkte. Eine Gutschrift im Nachhinein ist nicht möglich.
5. Punkteverfall
5.1 Nicht eingelöste agentpoints eines touristischen Geschäftsjahres verfallen jeweils 6 Monate nach Ablauf des touristischen Geschäftsjahres (31.10.).
6. Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
6.1 ex2ex GmbH behält sich vor, das agentpoint-Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
6.2 ex2ex GmbH behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab auf www.touristikernet.com mitgeteilt.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Eine kurze Mitteilung genügt!
Stand: 03/07 sowie ergänzt (betreffend Mindestpunktzahl) 01.11.2019 / 01.11.2020